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BGH, 25.05.1965 - V ZR 35/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung einer Rente entsprechend der Erhöhung des Krankenhauspflegesatzes - Steigerung der Invalidenrente - Entfallen der Geschäftsgrundlage für eine Rentenvereinbarung - Entwicklung des Lebenshaltungsindexes - Durchbrechung des Grundsatzes der Vertragstreue
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.01.1952 - III ZR 131/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.05.1965 - V ZR 35/64
Eine Partei ist jedoch bei einer zulässigerweise erhobenen Feststellungsklage, wenn während des Rechtsstreits die Leistungsklage möglich wird, nicht verpflichtet, von der Feststellungsklage zur Leistungsklage überzugehen (RGZ 108, 201; BGH Urteil vom 31. Januar 1952, III ZR 131/51, LM ZPO § 256 Nr. 5). - BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der …
Auszug aus BGH, 25.05.1965 - V ZR 35/64
Die Durchbrechung des Grundsatzes der Vertragstreue ist vielmehr nur ausnahmsweise zulässig, um schlechthin untragbare, mit Recht und Gerechtigkeit unvereinbare Ergebnisse zu vermeiden (BGH Urteil vom 11. Juli 1958 VIII ZR 96/57, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 27). - BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 204/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.05.1965 - V ZR 35/64
Der Umstand allein daß der Beklagte durch die Steigerung des Krankenhauspflegesatzes wirtschaftlich ungünstiger gestellt ist, als die Parteien erwartet haben, und daß die Vertragserfüllung dem Beklagten sehr erhebliche materielle Opfer abnötigt, reicht nicht aus, um die Unzumutbarkeit der Leistung zu bejahen (BGH Urteil vom 29. Januar 1957, VIII ZR 204/56, WM 1957, 401). - RG, 10.04.1923 - VII 105/22
1. Über das Verhältnis der Feststellungsklage zur Leistungsklage. 2. Wann läßt …
Auszug aus BGH, 25.05.1965 - V ZR 35/64
Eine Partei ist jedoch bei einer zulässigerweise erhobenen Feststellungsklage, wenn während des Rechtsstreits die Leistungsklage möglich wird, nicht verpflichtet, von der Feststellungsklage zur Leistungsklage überzugehen (RGZ 108, 201; BGH Urteil vom 31. Januar 1952, III ZR 131/51, LM ZPO § 256 Nr. 5).